Hafenrundfahrten - Erleben Sie
Leer In Ostfriesland

Tickets, Events und Charter

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Tickets, Events und Charter

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Germania Schifffahrtsgesellschaft mbH, Rathausstraße 4a, 26789 Leer

 § 1 Allgemeines – Geltungsbereich
  1.  Die AGB gelten für alle Schifffahrten auf dem Amsterdamer Grachtenboot „Koralle“ der Germania Schifffahrtsgesellschaft mbH – nachstehend „Reederei“ genannt. Sie gelten nicht für Charterfahrten.
  2. Es gelten ausschließlich diese AGB. Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Dies gilt auch dann, wenn die Leistung oder Lieferung an den Kunden trotz Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausgeführt wird.
  3. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, soweit nachstehend nichts anderes gilt.

 

§ 2 Tickets für Rundfahrten
  1.  Tickets sind vor Antritt der Fahrt im Verkaufsbüro, im Verkaufspavillon oder online zu erwerben.
  2. Die Tickets sind elektronisch oder als nummerierte Fahrscheinquittung in Papierform erstellt.
  3. Tickets sind nur nach Absprache mit unseren Mitarbeitern übertragbar.
  4. Tickets sind beim Einsteigen persönlich vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und den Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen. Hiervon ausgenommen sind solche, die am Einlass abzugeben sind. Die Tickets sind nur zur einmaligen Nutzung gültig. Wird bei einer Fahrkartenprüfung kein gültiges Ticket vorgelegt, so ist dieses nachzulösen. Bei Zuwiderhandlung kann die Reederei ein erhöhtes Beförderungsentgelt erheben.
  5. Tickets werden bei nicht angetretener Fahrt nicht erstattet.
  6. Es gelten die Stornierungsbedingungen gemäß § 7.


§ 3 Gutscheine

Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht. Eine Verlängerung von Gutscheinen ist nur nach Absprache möglich. Für die Einlösung des Gutscheins gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Fristbeginn ist der Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.

 

§ 4 Voucher

Mit der Ausgabe eines Vouchers durch einen Dritten kommt kein Vertrag mit der Reederei zustande. Für von der Reederei akzeptierte Voucher gelten entsprechend die Regelungen zu gelösten Tickets.

 

§ 5 Fahrpreis
  1.  Der Fahrpreis ergibt sich aus den bei Vertragsabschluss angegeben Preisen.
  2. Ermäßigungen können auf Anfrage gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Ermäßigung des Fahrpreises besteht in keinem Fall. Diese AGB gelten auch dann, wenn eine Ermäßigung gewährt wird.
  3. Sofern nichts anderes angegeben ist, verstehen sich die Preise einschließlich aller anfallenden Gebühren und Abgaben sowie der gültigen Umsatzsteuer.
 

§ 6 Zahlungsziel
  1.  Tickets, die Verkaufsbüro, Verkaufspavillon oder online erworben werden, sind sofort zur Zahlung fällig.
  2. Tickets, die telefonisch oder per E-Mail reserviert werden, sind vor Fahrtantritt oder nach Absprache in Form einer Rechnung innerhalb des angegebenen Zahlungsziels zu begleichen.
 
§ 7 Stornierung durch den Gast
  1. Eine Stornierung durch den Fahrgast von dem mit uns geschlossenen Vertrag kann mündlich, telefonisch oder in Schriftform erfolgen. Als Stornierung gilt die Verringerung der Personenzahl ebenso wie eine Gesamtstornierung der Reservierung.
  2. Die Verringerung der Personenzahl ebenso wie eine Gesamtstornierung sind bis 24 Stunden vor Fahrtantritt möglich.
  3. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist eine Erstattung des Fahrpreises ausgeschlossen.

 

§ 8 Fahrtänderungen

Soweit es aufgrund von höherer Gewalt, insbesondere extremen Wetterverhältnissen (z.B. Sturm, Hagel), Hafensperrungen, unvorhergesehenen technischen Defekten am Schiff oder aus anderen von der Reederei nicht zu vertretenden Gründen erforderlich wird, kann die Reederei die Fahrt abbrechen. Ein Anspruch des Fahrgastes auf Schadenersatz, Fahrpreiserstattung oder -ermäßigung entsteht dadurch nicht. Gleiches gilt für den unvorhergesehenen Ausfall der Beschallungsanlage (Hafenerklärung).

 

§ 9 Rücktritt der Reederei
  1. Die Reederei hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestanzahl von 10 Fahrgästen nicht erreicht wird. In diesem Fall erstattet die Reederei den Fahrpreis. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  2. Die Reederei hat das Recht, ohne weitere Mahnung vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Fahrpreis zum Fahrtantritt nicht bezahlt wird.
 

§ 10 Haftung
  1. Schadenersatzansprüche des Fahrgastes sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Reederei, sofern der Fahrgast Ansprüche gegen diese geltend macht. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Reederei die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ferner ausgenommen sind sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung vertragstypischer Pflichten der Reederei beruhen.
  2. Der Haftungshöchstbetrag für Ansprüche wegen der Tötung oder Verletzung von Personen, die aufgrund dieses Personenbeförderungsvertrages mit dem Schiff befördert worden sind, bestimmt sich nach § 5 k Absatz 2 Binnenschifffahrtsgesetz. Es gelten die dort festgelegten Höchstgrenzen. Die Beschränkung auf den Höchstbetrag findet keine Anwendung, sofern der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die von der Reederei selbst in der Absicht, einen solchen Schaden herbeizuführen, oder leichtfertig in dem Bewusstsein begangen wurde, dass ein solcher Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde.
  3. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Reederei auftreten, wird die Reederei bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Fahrgastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Fahrgast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Fahrgast verpflichtet, die Reederei rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Störungen oder Mängel müssen vom Fahrgast unmittelbar bei der Fahrt zur Prüfung gemeldet werden.
 

§ 11 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
  1. Für an Bord mitgeführte oder an Land zur Verwahrung abgestellte (persönliche) Gegenstände übernimmt die Reederei bei Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch die Reederei. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 3 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung.
  2. Zurückgebliebene Gegenstände sind vom Fahrgast bei der Reederei abzuholen. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält die Reederei sich nach Ablauf von drei Monaten vor, eine Vernichtung vorzunehmen.
  3. Fundsachen sind sofort bei der Schiffsbesatzung zur Weiterleitung an die Reederei abzugeben.
 
§ 12 Haftung des Fahrgastes für Schäden

Der Fahrgast haftet für alle von ihm verursachten Schäden am Schiff, an Einrichtung, Inventar, Anlegestellen etc.

 
§ 13 Sonstige Beförderungsbedingungen
  1. Den Anordnungen der Schiffsbesatzung und der Schiffsführer, die das Hausrecht für die Reederei ausüben, ist im Interesse eines geregelten Verkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für den Einstieg auf das Schiff und die Anweisungen zum Verhalten der Fahrgäste beim Durchfahren von Brücken.
  2. Das Rauchen an Bord ist nicht gestattet.
  3. Das Ein- und Aussteigen von Fahrgästen während der Fahrt ist unzulässig.
  4. Fahrgäste können von der Schiffsbesatzung von Bord verwiesen werden, wenn sie die AGB nachhaltig verletzen. Erstattungs- und Entschädigungsansprüche sind für diese Fälle ausgeschlossen.
  5. Die Reederei behält sich vor, stark alkoholisierte bzw. unter Drogen stehende Personen oder Gruppen mit überwiegend stark alkoholisierten bzw. unter Drogen stehenden Personen von der Fahrt auszuschließen oder vom Schiff zu verweisen. Das gleiche gilt für Personen oder Personengruppen, die durch ihr Verhalten eine Gefahr für die Sicherheit darstellen.
  6. Nicht mit an Bord genommen werden dürfen feuergefährliche, explosive, ätzende sowie übel riechende Stoffe.
  7. Die Mitnahme von Rollstühlen und Gehhilfen kann aufgrund begrenzter Stellmöglichkeiten nicht erfolgen. Ein Unterstellen an Land ist möglich. Es gilt §11 Absatz 1.
  8. Die Mitnahme von Hunden oder sonstigen Tieren bedarf der Zustimmung der Reederei. Blindenhunde als Begleithunde können generell und kostenfrei mitgeführt werden.
  9. Das Mitbringen und der Verzehr von unalkoholischen Getränken an Bord der Schiffe ist erlaubt. Alkoholische Getränke sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Personal gestattet. Die Reederei behält sich das Recht auf Kontrollen vor.
 
§ 14 Gerichtsstand, Rechtswahl, Schlussbestimmungen
  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Reederei.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Reederei. Das gleiche gilt, sofern der Fahrgast die Voraussetzungen des § 38 Abs.2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
  3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

Begriffsbestimmungen

  • Erwerb der Tickets bezeichnet den Kauf eines Fahrscheins bei der Reederei im Verkaufsbüro, Verkaufspavillon, online oder im Rahmen einer schriftlichen oder telefonischen Buchung mit bindender Zahlungsvereinbarung.
  • Fahrgast ist der Vertragspartner der Reederei sowie diejenigen Personen, für die der Vertragspartner die Leistung der Reederei gebucht bzw. die der Vertragspartner der Reederei eingeladen hat.
  • Ticket bezeichnet den Einzel- oder Gruppenfahrschein für eine Hafenrundfahrt oder eine Sonderfahrt aus dem Programm der Reederei.
  • Hafenrundfahrten und Sonderfahrten sind ein- und mehrstündige Fahrten aus dem Rundfahrtprogramm der Reederei.
  • Voucher sind bei Dritten erworbene Gutscheine für die Teilnahme an der darauf bezeichneten Hafenrundfahrt oder Sonderfahrt der Reederei.